- Berufsverband
- 1. Charakterisierung: Freie und unabhängige Interessenvertretung, deren Mitglieder Angehörige desselben Berufes oder nahe verwandter Berufe sind.- Aufgaben: Interessenwahrnehmung auf gesellschaftlichem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet.- Organisation: B. sind grundsätzlich fachlich bzw. branchenmäßig organisiert, so z.B. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.- Anders: ⇡ Berufsständische Vereinigung.- 2. Steuerliche Behandlung: a) Körperschaftsteuer: Befreit gemäß § 5 I Nr. 5 KStG, sofern kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird und nur die ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Berufsstandes wahrgenommen werden (Abschn. 8 KStR). Die Steuerbefreiung ist insgesamt ausgeschlossen, wenn ein Berufsverband Mittel von mehr als 10 Prozent seiner Einnahmen für die unmittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwendet.- b) Einkommen-/Körperschaftsteuer: Beiträge zu B. sind bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer der Mitglieder als ⇡ Betriebsausgaben oder ⇡ Werbungskosten abzugsfähig, nicht dagegen Aufwendungen des Steuerpflichtigen aus Anlass von gesellschaftlichen Veranstaltungen des B.; diese gelten als Lebenshaltungskosten.
Lexikon der Economics. 2013.